Wenn Psychotherapie kein Kostentreiber ist, wieso tragen wir dann überproportional die Sparlast?
Sehr geehrter Herr Müller,
ambulante Psychotherapeuten sind bereits seit 1.4.26 ungerechtfertigt um 4,5% im Honorar gekürzt worden. Diese Entscheidung beruht auf falschen Berechnungsgrundlagen und lässt empirisch belastbare Daten außen vor (ich lasse Ihnen und Ihrer Partei gerne entsprechend empirische Daten zukommen!). Nun sollen wir zusätzlich und damit auch überproportional die Sparlast der Gesundheitsreform tragen? Wo bitte ist das eine ausgewogene Reform? Wir sind keine Kostentreiber im Gesundheitssystem! Einsparung an falscher Stelle mit garantierter Versorgungsverschlechterung und höheren Folgekosten für Alle.
Politisch fassungslose Grüße,
Dipl.-Psych. Bernadette L.
Sehr geehrte Frau L.,
vielen Dank für Ihre engagierte und deutliche Rückmeldung zur aktuellen Vergütungsanpassung in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung. Ihre Kritik – insbesondere mit Blick auf die Datengrundlage, die Verteilungswirkung und mögliche Folgen für die Versorgung – nehme ich sehr ernst.
Zunächst ist wichtig: Die konkrete Ausgestaltung der Vergütung erfolgt im Rahmen des Bewertungsausschusses. Dort arbeiten die Selbstverwaltungspartner - insbesondere die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband - auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben des Fünften Sozialgesetzbuches zusammen. Die Vergütung in der vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung wird daher nicht unmittelbar von der Politik festgelegt. Die Entscheidung zur Absenkung um 4,5 Prozent zum 1. April 2026 wurde im Erweiterten Bewertungsausschuss getroffen – gegen die Stimmen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Gleichzeitig werden die sogenannten Strukturzuschläge zur Finanzierung von Personalkosten um 14,25 Prozent angehoben. In der Gesamtbetrachtung ergibt sich damit für psychotherapeutische Praxen, die die Strukturzuschläge in vollem Umfang erhalten, eine deutlich geringere Absenkung der Honorare.
Die Vergütung in der psychotherapeutischen Versorgung wird jährlich auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes überprüft und ggf. angepasst. Wir haben uns in der Vergangenheit immer dafür eingesetzt, dass dabei empirische Daten des Statistischen Bundesamtes zu Grunde gelegt werden. Auf dieser Grundlage wurden in den letzten Jahren die Vergütungshöhen immer wieder an die gestiegenen Kosten angepasst. Grundlage für die aktuelle Überprüfung der psychotherapeutischen Vergütung ist weiter diese Kostenstrukturerhebung des Statistischen Bundesamts zur Kostenstruktur im medizinischen Bereich für das Jahr 2023, die am 24. Juli 2025 veröffentlicht wurde. Auf dieser Basis hat das Institut des Bewertungsausschusses eine detaillierte Sonderauswertung beim Statistischen Bundesamt in Auftrag gegeben, um die notwendigen Angaben u. a. zu Honorarumsätzen und Betriebsausgaben psychotherapeutischer Praxen zu erhalten. Diese Daten lagen am 22. Dezember 2025 vollständig vor. Anhand dieser Daten prüfte der Bewertungsausschuss die Angemessenheit der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion teilt ausdrücklich das Ziel, eine bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige psychotherapeutische Versorgung sicherzustellen. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind keine „Kostentreiber“, sondern ein zentraler Bestandteil der gesundheitlichen Versorgung und Prävention – auch mit Blick auf mögliche Folgekosten im System. Gerade vor dem Hintergrund steigender Nachfrage nach psychotherapeutischen Leistungen und ohnehin bestehender Versorgungsengpässe darf die Reform nicht zu einer Verschlechterung der Versorgung führen oder Fehlanreize setzen.
Vor diesem Hintergrund werden wir die Auswirkungen der Entscheidung sehr genau begleiten. Das Bundesministerium für Gesundheit wird im Rahmen seiner Rechtsaufsicht prüfen, ob das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Zugleich bitte ich um Verständnis dafür, dass die Politik die Entscheidung der gesetzlich beauftragten gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen respektiert. Auch wurde eine gerichtliche Überprüfung durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung bereits angekündigt.
Unabhängig davon setzen wir uns im Rahmen der anstehenden gesundheitspolitischen Reformen dafür ein, dass die Versorgungssicherheit gewährleistet bleibt und Belastungen fair verteilt werden. Ihre Hinweise aus der Praxis sind dafür ein wichtiger Beitrag.
Ich danke Ihnen für Ihre wichtige Arbeit und Ihr Engagement sowie für Ihre offene Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Müller

