Sehr geehrter Herr Müller, stehen Sie in Braunschweig hinter den vielen IT-Selbstständigen und Anlegern, denen mit der geplanten Streichung der einjährigen Bitcoin-Steuerfrist Vertrauensbruch droht?
Sehr geehrter Herr Müller,
in Ihrem Wahlkreis Braunschweig leben viele IT-Selbstständige und technologie-affine Bürger, für die die einjährige Steuerfrist nach §23 EStG seit 1999 ein verlässlicher Rahmen ist. Die Bundesregierung plant, diese Frist für Bitcoin abzuschaffen (Eckwertebeschluss vom 29.04.2026) [1].
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 14.02.2023 (IX R 3/22) entschieden: Bitcoin ist ein sonstiges Wirtschaftsgut wie Gold [2]. Eine Sonderbehandlung allein für Krypto durchbricht die seit 1999 unveränderte Systematik mit Gold, Antiquitäten und Briefmarken.
Anleger haben seit dem BMF-Schreiben von 2013 auf die Frist vertraut. Eine rückwirkende Verschärfung berührt das Rückwirkungsverbot (Bundesverfassungsgericht, BVerfGE 127, 1) [3]. Mit der EU-Richtlinie 2023/2226 (DAC8) tauschen Krypto-Börsen ab 01.01.2026 ohnehin automatisch Daten mit den Finanzämtern aus [4].
[1] BMF-Eckwertebeschluss 29.04.2026; [2] BFH IX R 3/22, 14.02.2023; [3] BVerfGE 127, 1;[4] Richtlinie (EU) 2023/2226

