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Carsten Müller
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Frage von Matthias G. •

Frage an Carsten Müller von Matthias G. bezüglich Gesundheit

Welche Kennzahlen begründen aktuell (September 2020) die Aufrechterhaltung der Infektionsschutzmaßnahmen (Änderung des IfSG) und der epidemische Lage von nationaler Tragweite? Welche Voraussetzungen laut §5 iFSG waren Grundlage für die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Bundestag?
Welche dieser Voraussetzungen sind im September 2020 noch vorhanden?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr G.,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht.

Die Fallzahlen der COVID-19 Pandemie finden sich tagesaktuell auf der Seite des Robert-Koch-Instituts (RKI). Insgesamt sind 255.366 Menschen in Deutschland an COVID-19 erkrankt. Am heutigen Tag ist das ein Zuwachs von 1892 und in den letzten sieben Tagen von 8268 Menschen.

Nach § 5 IfSG stellt der Deutsche Bundestag die epidemische Lage fest. Dabei orientiert sich der Bundestag auch an der Risikoeinschätzung des RKI. Dieses ermittelt die aktuellen Zahlen durch Meldungen der Gesundheitsämter in Deutschland. Die wesentlichen Kriterien des RKI sind hierbei:

- der verfügbare aktuelle Kenntnisstand
- die aktuelle Lage in Deutschland
- die Verfügbarkeit von Schutz- und Behandlungsmaßnahmen
- die Übertragbarkeit und die Schwere der Krankheitsverläufe und
- die Belastbarkeit des Gesundheitswesens

Der Deutsche Bundestag bestimmt die epidemische Lage nach § 5 IfSG danach,

- ob die durch den seuchenrechtlichen Notfall hervorgerufene erhebliche Gefährdung das Funktionieren des Gemeinwesens bedroht
- ob die dynamische Entwicklung der Ausbruchssituation, die Gefahr des Eintritts einer erheblichen Gefährdung der öffentlichen Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik hervorruft, wobei diese durch eine sich grenzüberschreitend ausbreitende übertragbare Krankheit gekennzeichnet ist
- ob dieser Gefährdungslage nur begrenzt auf Landesebene begegnet werden kann und
- ob der Gefahr einer Überbelastung des gesamten Gesundheitssystems vorgebeugt werden muss

Die momentane Lage schätzt das RKI als ernst zu nehmend ein. Durch den Anstieg der Zahlen in den letzten Wochen wird aus medizinischer Sicht, insbesondere im Hinblick auf die anstehende kalte Jahreszeit, nicht zu einer Entwarnung geraten. Die unbestimmten Begriffe des IfSG knüpfen gerade nicht an bestimmte Kennzahlen an, sondern an eine Gesamteinschätzung der Ereignisse. Da momentan der weitere Verlauf der Zahlen nicht eingeschätzt und aus diesem Grund eine mögliche Belastung des Gesundheitssystems nicht ausgeschlossen werden kann, besteht weiterhin eine erhebliche Gefährdung des Gemeinwesens in Deutschland. Aus diesem Grund besteht auch in diesen Monaten die Situation einer epidemischen Lage fort.

Mit freundlichen Grüßen

Carsten Müller

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