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Carsten Müller
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Frage von Matthias G. •

Frage an Carsten Müller von Matthias G. bezüglich Lobbyismus & Transparenz

Sehr geehrter Herr Carsten Müller,

der seit Kurzem einsehbare Entwurf für ein Lobbyregister wird von einer breiten Öffentlichkeit als unzureichend erachtet und bleibt hinter internationalen Standards, insbesondere den Empfehlungen des Ministerkomitees des Europarats, zurück.

Besonders in der Kritik stehen u.a. folgende Punkte:

- Möglichkeit der Verschleierung von konkreten Auftraggebern durch ledigliche Angabe der Branche

- Aussparung der Bundesregierung und Ministerien

- Keine Angabe von Zielen und Maßnahmen der Lobbyarbeit

Besonders grotesk ist dabei, dass der Entwurf den Fall um Philipp Amthor, ein Lobbyskandal, der das Vertrauen in die Demokratie stark beschädigt hat, in keinster Weise erfassen würde.
Deutschland hat ein Transparenzgesetz, das europäischen Standards entspricht, verdient. Die CDU gibt in diesem Kontext ein extrem enttäuschendes Bild ab.

In diesem Zusammenhang möchte ich sie fragen: Wie stehen sie zu den oben genannten Kritikpunkten? Für welche konkreten Verschärfungen werden Sie sich einsetzen?

Viele Grüße
Matthias Gratz

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Gratz,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht.

Ich begrüße den Gesetzesentwurf zur Einführung eines Lobbyregisters. Dieses trägt zur Transparenz politischer Entscheidungen bei und ermöglicht die Nachvollziehbarkeit des Einflusses von Interessenvertretungen. Aus meiner Sicht gelingt es dem Entwurf, das Interesse der Öffentlichkeit nach Transparenz einerseits und der Freiheit des Mandats andererseits auszugleichen.

Bei der Registrierung in das geplante Lobbyregister sieht der Gesetzesentwurf vor, dass der Registrierungspflichtige sowohl die allgemeinen als auch die registrierungspflichtigen Tätigkeitsbereiche angeben soll. Dies stellt meiner Meinung nach eine ausreichende Grundlage dafür dar, die Inhalte und Ziele der Lobbyarbeit festzulegen.

Weiterhin stimme ich Ihnen in Ihrem zweiten Kritikpunkt vollkommen zu. Eine Ausweitung des Gesetzes auf alle Verfassungsorgane, insbesondere den Bundesrat und die Bundesregierung, ist notwendig. Diese zentralen Bereiche der Entscheidungsfindung sollten nicht ausgeschlossen werden. Nur so können wir dem Anschein von Intransparenz, insbesondere innerhalb der Exekutive, entgegenwirken und eine Umgehung der Legislative vermeiden. Für diese Änderung des Gesetzesentwurfes habe ich mich in meiner Fraktion mit Erfolg eingesetzt. Im Ergebnis wird insbesondere die Bundesregierung den Regelungen des Lobbyregisters unterworfen. Hierzu wird nunmehr - wie in der Bundestagsdebatte vom 11.09.2020 angekündigt - ein entsprechender Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen eingebracht und beschlossen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Carsten Müller

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