
Russlands Angriff auf die Ukraine darf nicht straflos bleiben. Die Völkerrechtsverbrechen müssen geahndet werden.
©Studio Kohlmeier
Russlands Angriff auf die Ukraine darf nicht straflos bleiben. Die Völkerrechtsverbrechen müssen geahndet werden.
Russlands Angriff auf die Ukraine darf nicht straflos bleiben. Die Völkerrechtsverbrechen müssen geahndet werden.
Russlands Angriff auf die Ukraine darf nicht straflos bleiben. Die Völkerrechtsverbrechen müssen geahndet werden.
Eine Volksgesetzgebung wäre nur nach einer Verfassungsänderung möglich, da die Regelungen des Gesetzgebungsverfahrens geändert werden müssten.
Eine Volksgesetzgebung wäre nur nach einer Verfassungsänderung möglich, da die Regelungen des Gesetzgebungsverfahrens geändert werden müssten.
Eine Volksgesetzgebung wäre nur nach einer Verfassungsänderung möglich, da die Regelungen des Gesetzgebungsverfahrens geändert werden müssten.