
(...) Ich kann Ihnen daher nur die Situation schildern, wie sie sich aus meiner Sicht darstellt. Meinem Kenntnisstand zufolge bekommen Sie nach der Heirat zunächst eine befristete Aufenthaltserlaubnis, nach drei Jahren eine unbefristete Niederlassungserlaubnis, nach acht Jahren ist dann die Einbürgerung möglich. (...)