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Bärbel Kofler
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Frage von Robert R. •

Frage an Bärbel Kofler von Robert R. bezüglich Verkehr

Sehr verehrte Frau Dr. Kofler,
mich interessiert Ihre Haltung zu der Problematik der Feinstäube, insbesondere den bereits heftig diskutierten möglichen Umweltzonen und daraus resultierenden möglichen Fahrverboten.
Soweit ich weiß gelten speziell Dieselfahrzeuge ohne entsprechende Filter als Verursacher von Feinstaub, wohingegen Benzinverbrenner zumindest diesbezüglich unverdächtig sind.
Die Fahrverbote werden nun aber an Katalysatoren gemessen, was insbesondere Oldtimer zu künftigen Stehzeugen verurteilt.

Ich besitze und pflege alte Volvos, derzeit bin ich gerade am Wiederaufbau eines Buckelvolvos aus dem Jahre 1952. Wenn denn dieses Fahrzeug einmal fertiggestellt ist möchte ich es natürlich auch bewegen können, und es der Öffentlichkeit präsentieren können. Allerdings nicht auf auf einem Hänger, sondern auf eigenen Rädern.

Wie sehen Sie die Chancen, dass derartige Fahrzeuge künftig mit einer bundesweiten Ausnahmeregelung rechnen können, ohne dass das Auto seine Eigenständigkeit verliert. Denn ich bin der Meinung, dass so ein Fahrzeug auch weiterhin originalgetreu daherkommen darf. Und ein eigener Strassenatlas mit "erlaubten" Strassen erscheint mir nicht praktisch.

Mit freundlichen Grüßen,
Robert Roßmann

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Sehr geehrter Herr Roßmann,

vielen Dank für Ihre Frage hinsichtlich Feinstaub-Fahrverboten und Oldtimern. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich Ihre Frage erst jetzt beantworte, aber seit heute ist die entsprechende Verordnung auch tatsächlich in Kraft.

Ich habe Verständnis für ihr Anliegen, wenngleich ich der Meinung bin, dass auch Oldtimer-Freunde ihren Beitrag zum Umweltschutz leisten müssen. Auch wenn die jährliche Kilometer-Fahrleistung überschaubar ist, Untersuchungen zeigen: Beim Feinstaub liegt der Schadstoffausstoß eines nicht mit einem Katalysator nachgerüsteten Fahrzeugs um den Faktor 35 und mehr höher als bei einem Fahrzeug nach heutigem Stand der Technik; bei den ebenfalls gesundheitsgefährdenden Stickstoffoxiden liegt der Faktor bei über 50.

Der Bundesgesetzgeber hat mit der Feinstaub-Verordnung zwar den Rahmen vorgegeben, ausgestaltet wird die Regelung allerdings von den Kommunen. Betroffen sind Dieselautos ohne Rußfilter, Benziner ohne Katalysator sowie Autos mit G-Kat, dem Katalysator der ersten Generation, die nach derzeitigem Stand ebenfalls mit einem City-Fahrverbot rechnen müssen. Das könnte sich allerdings noch ändern, denn die ersten Umweltzonen in den Städten werden erst im Juli eingerichtet. Die meisten Kommunen werden diesen Verwaltungsakt nicht vor Januar 2008 schaffen.

Für die mit den neuen Plaketten gekennzeichneten Autos kann jede Kommune eigene Regeln aufstellen. Wie groß die sogenannte Umweltzone ist oder wer hineinfahren darf, wird von der Bundesregierung nicht vorgegeben. Manche Städte werden alle Plaketten in der Umweltzone dulden, manche möglicherweise die roten nicht. Vorstellbar sind auch abgestufte Regeln nach Uhrzeit und Ort.

Nach bisheriger Einschätzung werden es hauptsächlich große Städte sein, die solche Umweltzonen einrichten. Inwieweit dies auch für die mit Feinstaub belastete Stadt Laufen zutreffen könnte, kann ich leider nicht beurteilen. Aber selbst dann liegt es in der Zuständigkeit der Kommune, eventuell Ausnahmeregelungen für Oldtimer zu finden.

Ein eigener "Straßenatlas" wird also nicht nötig sein. Gerade in unserer Region ohne Städte dieser Größen wie Stuttgart oder München wird es also nicht so kommen, dass Oldtimer nur noch auf Hängern bewegt werden können. Meiner Erfahrung nach ziehen Oldtimer-Fahrer ja auch die Fahrt über Land dem Stadtverkehr vor.

Ich bleibe aber bei meiner eingangs getroffenen Feststellung: Alle müssen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Deswegen ist es der SPD auch ein wichtiges Anliegen, Lkw-Verkehr auf die Schiene zu verlagern. Denn damit lassen sich die Feinstaubbelastung und auch der CO2-Ausstoß wirksam verringern.

Ich hoffe, dass ich Ihre Frage damit beantworten konnte. Für weitere Informationen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Die Kontaktadressen meiner Wahlkreisbüros finden Sie auf meiner Homepage www.baerbel-kofler.de.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bärbel Kofler, MdB

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