Bei der Inflationsausgleichsprämie handelt es sich um eine freiwillige Leistung, die von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern gezahlt werden kann, wenn sie ihre Beschäftigten entlasten wollen und dazu finanziell in der Lage sind
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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