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SPD
• 24.04.2023

Die Bundesregierung hat ihre Haltung dazu in der Fragestunde vom 8. Februar 2023 (Frage 36) erläutert. Sie verweist darauf, dass sie – angesichts der Verbesserung der Lage in den Wohngebieten der Jesidinnen und Jesiden – im Nordirak nicht mehr von Gruppenverfolgung ausgeht, sondern seit Ende 2017 wieder dazu übergegangen ist, über Schutzgesuche im Einzelfall „anhand der aktuellen Situation in Irak und der vorhandenen Erkenntnissen zur individuellen Person“ zu entscheiden.

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SPD
• 21.02.2023

Der Referenzwert ist der Vorjahrespreis des gekauften Brennstoffs - dieser wird mithilfe der Preisbetrachtung des Statistischen Bundesamtes berechnet.

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SPD
• 21.02.2023

Die im Dezember beschlossenen Zuschüsse für diejenigen, die mit Pellets, Öl oder Flüssiggas heizen, gelten nur für Kundinnen und Kunden, die eine Rechnung aus dem Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 vorweisen können.

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SPD
• 24.04.2023

Bei dieser Entscheidung, die immer eine Entscheidung im Einzelfall ist, müssen die Gesamtumstände berücksichtigt werden.

Frage von Regine B. • 09.02.2023
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SPD
• 10.02.2023

Der Deutsche Bundestag hat auf Antrag der Ampel-Fraktionen im Dezember eine Härtefallregelung für sogenannte nicht-leitungsgebundene Brennstoffe wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas beschlossen. Dieser richtet sich an private Haushalte, die 2022 mit Pellets, Heizöl oder Flüssiggas geheizt haben. Wenn Sie selbst Öl einkaufen, ist es nicht entscheidend, ob Sie Mieter oder Eigentümer sind.

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SPD
• 10.02.2023

Ja, um einen Antrag stellen zu können, muss ein Härtefall vorliegen. Berücksichtigt werden Rechnungen aus dem Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 01.12.2022, die im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen sind. Das bedeutet: Die Kosten müssen sich mehr als verdoppelt haben.

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