
Die Bundesregierung hat ihre Haltung dazu in der Fragestunde vom 8. Februar 2023 (Frage 36) erläutert. Sie verweist darauf, dass sie – angesichts der Verbesserung der Lage in den Wohngebieten der Jesidinnen und Jesiden – im Nordirak nicht mehr von Gruppenverfolgung ausgeht, sondern seit Ende 2017 wieder dazu übergegangen ist, über Schutzgesuche im Einzelfall „anhand der aktuellen Situation in Irak und der vorhandenen Erkenntnissen zur individuellen Person“ zu entscheiden.