Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat sich in den vergangenen Jahren sehr dafür eingesetzt, dass der von vielen Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentnern als ungerecht empfundene volle Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung reduziert wird – und dies mit Erfolg
Grundsätzlich gilt im SGB II das Prinzip, dass die Jobcenter eigenverantwortlich ihre Eingliederungsstrategie bestimmen sollen.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass das Bundesamt für Soziale Sicherung die Zuweisungsbescheide gemäß geltendem Recht erlassen hat und dieses im Einklang mit dem Grundgesetz steht.
Einerseits wollen wir vermeiden, dass durch die Wahl des Renteneintrittsalters Steuern umgangen werden können. Andererseits wollen wir den Sinn und Zweck beispielsweise der Flexi-Rente nicht unterlaufen.
Auch die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen befürworte ich gemeinsam mit meiner Fraktion.
Für mich als Sozialdemokratin ist klar: Arbeit muss verlässlich zum Leben reichen

