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Bärbel Bas
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Frage von Elvira K. •

Warum muss ich für meinen Vertrag von 2002 erneut GKV-Beiträge zahlen, obwohl Bundeskanzler Scholz das Ende der Doppelverbeitragung zugesagt hat?

Sehr geehrte Frau Bas,
ich wende mich an Sie, weil ich die Doppelverbeitragung meiner Kapitallebensversicherung als extrem ungerecht empfinde. Mein Vertrag von 2002 sah keine Beiträge bei Auszahlung vor – heute muss ich zusätzlich über 10 Jahre erneut zahlen.
Hinzu kommt, dass ich der politischen Empfehlung gefolgt bin und eine Riester-Rente abgeschlossen habe, die sich wegen hoher Kosten als nachteilig herausstellte. Ich fühle mich von der Politik im Stich gelassen.
Ich bitte Sie dringend, sich für eine faire Lösung einzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Elvira K.

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau K.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Das Thema der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf Betriebsrenten fällt in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Gesundheit. Daher kann ich diesen Bereich nicht unmittelbar beeinflussen. Grundsätzlich kann ich sagen: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat sich in den vergangenen Jahren sehr dafür eingesetzt, dass der von vielen Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentnern als ungerecht empfundene volle Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung reduziert wird – und dies mit Erfolg.

Um die Belastung abzumildern bzw. bei kleinen Betriebsrenten ganz zu beseitigen, wurde 2020 für Pflichtversicherte in der Krankenversicherung ein dynamischer Freibetrag eingeführt, innerhalb dessen keine Krankenversicherungsbeiträge mehr auf Betriebsrenten anfallen. Im Jahr 2025 liegt der Freibetrag bei 187,25 Euro monatlich. Diese nach vielen Jahren politischer Diskussionen gefundene Kompromisslösung ist auch aus meiner Sicht vernünftig und sozial ausgewogen. Sie trägt zum einen den berechtigten Interessen der Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner nach mehr Beitragsgerechtigkeit Rechnung, behält zum anderen aber auch die Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung im Blick.

In der Koalition haben wir zudem vereinbart, die private Altersvorsorge als dritte Säule der Rente in Deutschland zu stärken. Dazu wird der Bundesfinanzminister im Dezember eine Reform der privaten Altersvorsorge vorlegen. 

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen – zum Beispiel über https://www.bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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