
Gegen Verfassungsfeindinnen und -feinde stellt das Grundgesetz mit dem Parteiverbotsverfahren nach Artikel 21 Absatz 2 das schärfste Schwert unserer wehrhaften Demokratie bereit.
© SPD
Gegen Verfassungsfeindinnen und -feinde stellt das Grundgesetz mit dem Parteiverbotsverfahren nach Artikel 21 Absatz 2 das schärfste Schwert unserer wehrhaften Demokratie bereit.
Gegen Verfassungsfeindinnen und -feinde stellt das Grundgesetz mit dem Parteiverbotsverfahren nach Artikel 21 Absatz 2 das schärfste Schwert unserer wehrhaften Demokratie bereit.
Gegen Verfassungsfeindinnen und -feinde stellt das Grundgesetz mit dem Parteiverbotsverfahren nach Artikel 21 Absatz 2 das schärfste Schwert unserer wehrhaften Demokratie bereit.
Als SPD kämpfen wir seit 160 Jahren gegen rechts. Dabei lassen wir nicht nach und behalten die aktuellen Entwicklungen genau im Blick. Denn für uns ist klar: Eine demokratische und solidarische Gesellschaft lebt vom Respekt vor vielfältigen Herkunftsgeschichten, Glaubensrichtungen, Biografien, Lebensentwürfen sowie vor sexuellen Identitäten. Diesen Respekt bringen wir allen Menschen entgegen.
Die Haltung der FDP empfinde ich daher als sehr enttäuschend. Zumal zudem droht, dass dadurch das Ansehen Deutschlands innerhalb der EU und das Vertrauen in die Verlässlichkeit unseres Landes Schaden nimmt, wenn ein lange verhandelter Kompromiss kurz vor der Abstimmung von Deutschland wider Erwarten nicht mitgetragen wird.
Die Haltung der FDP empfinde ich daher als sehr enttäuschend. Zumal zudem droht, dass dadurch das Ansehen Deutschlands innerhalb der EU und das Vertrauen in die Verlässlichkeit unseres Landes Schaden nimmt, wenn ein lange verhandelter Kompromiss kurz vor der Abstimmung von Deutschland wider Erwarten nicht mitgetragen wird.