Guten tag frau bas, wie werden oder sollen klein/ einzelunternehmer nach selbst gruendung firma einen privat pkw betriebliche kosten abrechnen in der eks?
Guten tag, meine frage wie sollen pkw (privat) mit betrieblicher nutzung abgerechnet werden, und nachgewiesen werden? Ich nutze einen privaten pkw betrieblich fuer mein unternehmen . Somit waere sprit mit 0.10 cent abzurechnen pro kilometer dies tue ich. Nachweisen tue ich dies ueber meine kundenrechnungen ungeschwaerzt. Ebenso rechne ich nur kundenfahrten ab fuer firma. Aber da mein unternehmen klein noch, liegt der betriebliche anteil unter 50 prozent, und somit verstehe ich es duerfen versicherung steuer usw. Nicht abgerechnet werden. Aber ueber steuer auch nicht. Wie sollen dann die kosten gedeckt werden die entstehen ? Nutzung kfz da 0.10 cent nicht mal sprit decken, und keine nutzung gedeckt ist ebenso versicherung usw. Wie soll ich diese abrechnen wenn in eks nicht, aber im steuerrecht auch nicht. Und wie soll dann ein unternehmen wachsen. Da jegliche foerderung vom jc krefeld verwehrt werden ich aus leistung teils kosten firma decken muss. Koennen sie mir dieses erklaeren? Dank

Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundesministerin für Arbeit und Soziales (BMAS) beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Mitglied der Bundesregierung sowie dank der Zuarbeit der Bundesverwaltung:
Aufwendungen für die betriebliche Nutzung eines Kraftfahrzeuges können im SGB II vom erzielten Einkommen abgesetzt werden. Hierfür ist im SGB II ein Pauschalbetrag von 0,20 Euro pro Entfernungskilometer vorgesehen (vgl. § 6 Absatz 5 Bürgergeld-V). Zunächst wird vom Erwerbseinkommen jedoch ein pauschaler Betrag in Höhe von 100 Euro vom Erwerbseinkommen abgezogen. Sofern Sie mehr als 400 Euro monatlich verdienen und tatsächlich höhere Fahrtkosten bzw. Aufwendungen haben, können Sie diese zusätzlich geltend machen. Hier kommt dann die zuvor erwähnte Berücksichtigung eines Betrags von 0,20 Euro pro Entfernungskilometer zum Tragen.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem BMAS Kontakt aufzunehmen. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier: https://www.bmas.de/DE/Service/Kontakt/kontakt.html.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas