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Bärbel Bas
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Frage von Beate B. •

Wie kann es erreicht werden, dass die Diskussion um die Altersrente nicht nur auf die in der DRV Versicherten fokussiert ist

Der Bundeshaushalt 2025 sieht 121 Milliarden Euro für die Rentenversicherung vor, was von verschiedener Seite immer wieder aufgegriffen wird mit der Forderung nach Reformen. Die demografische Entwicklung wird in dem Zusammenhang angeführt. Es gibt Länder mit vergleichbarer Demografie (z. B. Österreich) mit deutlich höherem Rentenniveau und nur geringer höheren Beiträgen für die Versicherten. Dass die geburtenstarken Jahrgänge in Rente gehen, ist seit Dekaden bekannt. Es ist auch nicht so, dass nur die Boomer weniger Kinder haben. Die aktuelle Geburtenrate ist auch nicht höher. Wie kann es sein, dass sich die Diskussion und Iniatitven so einseitig auf die DRV beziehen. Kaum jemand thematisiert den Bundeszuschuss zu den Pensionen, der demnächst bei 90 Mrd. Euro pro Jahr liegt. Trauen Sie sich an eine wirkliche Reform, z. B. eine Versicherung, in die alle einzahlen?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundesministerin für Arbeit und Soziales beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Mitglied der Bundesregierung.

In ihrer Frage kommt zutreffend zum Ausdruck, dass die gesetzliche Rentenversicherung in der öffentlichen Diskussion häufig zu negativ dargestellt wird. Anders als oft behauptet ist die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland finanziell stabil aufgestellt. Die seit langer Zeit vorgebrachten Untergangszenarien haben sich nicht bewahrheitet. Der Beitragssatz liegt seit vielen Jahren stabil bei 18,6 Prozent, ein im europäischen Vergleich nicht besonders hoher Wert. Auch im Vergleich zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) sind die Ausgaben für die Alterssicherungssysteme in Deutschland nicht besonders hoch und liegen unter dem EU-Durchschnitt.

Ich persönlich habe große Sympathie für den Vorschlag, dass alle Erwerbstätigen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden, weil die gesetzliche Rente dann solidarisch von allen für alle finanziert wird - von Arbeitnehmerinnern und Arbeitnehmern, Beamten, Selbstständigen und Abgeordneten. Ein solches Rentensystem ist für Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbarer, wird als gerechter empfunden und führt dazu, dass die gesetzliche Rentenversicherung als tragende Säule der Alterssicherung in unserem Land gestärkt wird.

Mir ist bewusst, dass sich bei einer solchen weitreichenden Veränderung des Alterssicherungssystems grundlegende Fragen stellen, die zuvor geklärt werden müssten. Das wäre ein langfristiger Prozess, der gut vorbereitet sein müsste. Deshalb sollte sich die Rentenkommission auch mit der Frage einer etwaigen Einbeziehung weiterer Gruppen in die gesetzliche Rentenversicherung beschäftigt.

Für eine der genannten Gruppen – für die Selbstständigen – enthält der Koalitionsvertrag bereits eine entsprechende Verabredung. Dort haben wir festgelegt, dass alle neuen Selbstständigen, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem zugeordnet sind, gründerfreundlich in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Andere Formen der Altersvorsorge, die eine verlässliche Absicherung für Selbstständige im Alter gewährleisten, sollen weiterhin möglich bleiben.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales Kontakt aufzunehmen. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier: https://www.bmas.de/DE/Service/Kontakt/kontakt.html.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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