Die von Ihnen angesprochene Abschaffung der Altersrente für langjährig Versicherte ist in den Empfehlungen nicht enthalten, stattdessen spricht sich die Kommission für eine Anhebung der Altersgrenze von 63 auf 64 Jahre aus.
Die gesetzliche Krankenversicherung braucht kurzfristig grundlegende Reformen, um die dramatische Finanzlage der GKV zu verbessern.
Wichtig ist mir dabei zu betonen, dass unser Versicherungssystem auf dem Solidarprinzip fußt.
Die Versicherten und ihre Arbeitgeber haben in den letzten Jahren das Ausgabenwachstum in der gesetzlichen Krankenversicherung über steigende Zusatzbeiträge finanziert. Wir wollen sie daher vor weiteren Belastungen bewahren
Seit längerer Zeit ist bereits ein Anstieg bei der Inanspruchnahme psychotherapeutischer Leistungen erkennbar.
Die Kosten der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes werden aus Steuermitteln finanziert – dazu gehören die Beihilfe bei Beamtinnen und Beamten wie auch die Arbeitgeberbeiträge der gesetzlichen Krankenversicherung bei Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst.

