Antwort 13.11.2025 von Bärbel Bas SPD
Diese Einstufung ist jedoch klar vom Instrument des Parteiverbots zu unterscheiden.

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Diese Einstufung ist jedoch klar vom Instrument des Parteiverbots zu unterscheiden.
Anlasslose Kommunikationsüberwachung muss in einem Rechtsstaat tabu sein
Um es klar zu sagen: Weder ich noch die SPD möchten den Pflegegrad 1 abschaffen