Portrait von Bärbel Bas
Bärbel Bas
SPD
68 %
169 / 250 Fragen beantwortet
Zum Profil
Frage von Birgit D. •

Warum kann man die Afd immer noch nicht verbieten?

Sehr geehrte Frau Bas,

AfD wurde als verfassungswidrig eingestuft, am 8.5. gab es eine Stillhaltezusage, da die AfD bei Gericht einen Antrag gestellt hat. Es kann doch nicht sein , wenn das Verfassungsgericht etwas beschließt und die AfD laufend gegen Urteile vorgeht. Ich sehe eine große Gefahr für die Demokratie, wenn man nicht endlich gegen die AfD vorgeht und sie verbietet. Ebenso eine gründliche Überprüfung der AfD-Mitglieder und deren Mitarbeiter.

Portrait von Bärbel Bas
Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau D.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) – der zivile Inlandsnachrichtendienst – hat im Mai 2025 angekündigt, die AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einzustufen. Grundlage dafür war die Bewertung, dass die Partei Ziele verfolgt, die im klaren Widerspruch zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen. Ausschlaggebend war insbesondere ein ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis, das bestimmte Bevölkerungsgruppen abwertet und ihnen das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe abspricht.

Gegen diese Einstufung hat die AfD vor dem Verwaltungsgericht Köln Klage erhoben. Bis das Gericht über die Rechtmäßigkeit der Einstufung entscheidet, hat das BfV eine sogenannte Stillhaltezusage abgegeben. Das bedeutet, dass das BfV die AfD bis zu einer gerichtlichen Entscheidung nicht als „gesichert rechtsextrem“ bezeichnet oder behandelt. In der praktischen Arbeit der Nachrichtendienste hat dies nur begrenzte Auswirkungen, da sowohl Beobachtung als auch operative Maßnahmen bereits bei einem extremistischen „Verdachtsfall“ möglich sind.

Diese Einstufung ist jedoch klar vom Instrument des Parteiverbots zu unterscheiden. Ein Parteiverbot kann ausschließlich vom Bundesverfassungsgericht festgestellt werden, auf Antrag der Bundesregierung, des Bundestages oder des Bundesrates. Die SPD hat auf ihrem Bundesparteitag beschlossen, sich auf allen Ebenen für die Einleitung eines Verbotsverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht einzusetzen. Wir handeln aus unserer Geschichte heraus als älteste demokratische Partei Deutschlands, im Kampf gegen den Faschismus und an der Seite derer, die heute besonders von rechtsextremer Gewalt bedroht sind.

Klar ist: Ein solches Verfahren erfordert höchste Sorgfalt. Das Bundesverfassungsgericht stellt zu Recht hohe Anforderungen an ein Parteiverbot. Die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz ist ein starkes Signal. Sie ersetzt jedoch nicht die umfangreiche und gerichtsfeste Beweisführung, die ein Verbotsantrag voraussetzt.

Mit der Bildung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe durch die Innenministerkonferenz ist ein institutioneller Rahmen geschaffen worden, in dem perspektivisch auch die Vorbereitung eines möglichen Verbotsantrags sachgerecht geprüft werden kann. Für uns als SPD ist klar: Die zunehmende Radikalisierung der AfD und ihre Angriffe auf zentrale Prinzipien der Verfassungsordnung verlangen eine zügige, aber sorgfältige Reaktion. Die sozialdemokratischen Mitglieder in Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung werden sich für eine umfassende Prüfung einsetzen.

Dabei möchte ich betonen: Unser Ziel ist es nicht, politische Auseinandersetzung durch juristische Mittel zu ersetzen, sondern sicherzustellen, dass unsere Demokratie gegen ihre Feinde standhalten kann. Wir fühlen uns dem Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verpflichtet. Dafür tragen wir Verantwortung.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen – zum Beispiel über https://www.bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Bärbel Bas
Bärbel Bas
SPD

Weitere Fragen an Bärbel Bas