Warum gehen Sie das Thema Sanktionierung bei Mißbrauch von Sozialleistungen oder Ablehnung von zumutbarer Arbeit nicht mal durch externe Zuständigkeiten an?
Sehr geehrte Frau Bas, aus privaten Kontakten zu Mitarbeitern im Jobcenter weiß ich, dass diese Angst und Hemmungen haben, Mißbrauch zu verhindern. Wenn diese Entscheidungungen dezentral durch ein anderes Jobcenter entschieden würden, wäre der Druck und die Angst weg, es würde sich endlich etwas bewegen. Der hiesige Mitarbeiter schlägt vor, nimmt Daten auf und vermittelt. Der externe, anonyme Mitarbeiter in einer anderen Stadt fällt Entscheidungen bei Sanktionen. So bekommt jedes Jobcenter ein externes „Partner-Jobcenter“ in einer völlig anderen Stadt. Die Mitarbeiter haben Angst vor Bedrohungen und sind auch nicht mehr bestechbar. Das wäre ein Erfolgsmodell, so wie es jetzt ist, kann es nicht weitergehen. Packen Sie es an!
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundesministerin für Arbeit und Soziales beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Mitglied der Bundesregierung sowie dank der Zuarbeit der Bundesverwaltung:
Es ist nachvollziehbar, dass Sie sich ein Verfahren wünschen, das Leistungsmissbrauch und Arbeitsverweigerung konsequent ahndet und gleichzeitig die Mitarbeitenden in den Behörden schützt. Allerdings ist der vorgeschlagene Ansatz – Sanktionen grundsätzlich durch ein externes, anonymes „Partner-Jobcenter“ in einer anderen Stadt entscheiden zu lassen – aus mehreren Gründen nicht umsetzbar.
Zum einen würde ein solches Modell die Bürokratie erheblich ausweiten. Jede Sanktion müsste künftig über mindestens zwei Behörden laufen. Das würde zusätzliche Kommunikations- und Dokumentationsprozesse, doppelte Prüfstrukturen sowie permanente Abstimmung zwischen den beteiligten Stellen bedeuten.
Zum anderen gibt es große datenschutzrechtliche Hürden: Sozialdaten gehören zu den sensibelsten personenbezogenen Informationen, die die Jobcenter verarbeiten. Eine Weiterleitung solcher Daten an Externe wäre kaum mit den strengen Anforderungen des Datenschutzrechts vereinbar.
Zudem müssen Sanktionen stets verhältnismäßig sein und dürfen erst nach einer individuellen Prüfung verhängt werden. Diese Prüfung kann nicht aus der Ferne erfolgen. Eine rechtssichere Entscheidung setzt voraus, dass die individuellen Umstände bekannt sind, es sind Beratungsgespräche zur Ermittlung der Gründe für das Fehlverhalten zu führen und die Gesamtsituation muss eingeschätzt werden. Externe hätten keinen direkten Zugang zu den erforderlichen Kontextinformationen und könnten daher leicht zu unpassenden oder unverhältnismäßigen Entscheidungen gelangen.
Wir nehmen die Sicherheit der Mitarbeitenden sehr ernst. Es gibt klare Richtlinien und Schutzmaßnahmen, um Bedrohungen zu verhindern. Die Jobcenter arbeiten permanent daran, bestehende Schutzmechanismen zu stärken, Personal zu schulen und Arbeitsbedingungen so auszugestalten, dass Entscheidungen ohne Druck und mit der nötigen Sicherheit getroffen werden können.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales Kontakt aufzunehmen. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier: https://www.bmas.de/DE/Service/Kontakt/kontakt.html.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas

