
(...) Es ist richtig, dass wir zusammen mit unserem Koalitionspartner ein neuen Entwurf für ein Hessisches Verfassungsschutzgesetz vorgelegt haben. Der Entwurf sieht in der Tat vor, dass das Hessische Landesamt für Verfassungsschutz in sehr engen Grenzen die Möglichkeit hat, eine Quellen-Telekommunikationsüberwachung sowie eine Online-Durchsuchung durchzuführen. Hinsichtlich des Verfahrens haben wir beide Maßnahmen mit hohen Hürden versehen, so bedarf es bei der Online-Durchsuchung in der vorgesehenen Form etwa einer Anordnung durch eine Richterin oder einen Richter. (...)