Die Aufarbeitung von Unrecht darf insbesondere dann nicht beim Tod der Beschuldigten Halt machen, wenn eine Verantwortlichkeit der hinter ihnen stehenden Organisation oder von weiteren noch Lebenden - auch bei der Aufarbeitung - im Raum steht.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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