Antwort 15.12.2023 von Christina Schulze Föcking CDU
Ich nehme das Thema sehr gerne mit und verstehe Ihr Anliegen gut.
Ich nehme das Thema sehr gerne mit und verstehe Ihr Anliegen gut.
Die gesetzliche Festlegung der Meisterpflicht erfolgt auf der Grundlage einer entsprechenden Regelung durch das jeweilige Bundesland.
Ob eine Meisterpflicht hier helfen würde, müsste aus meiner Sicht im Rahmen einer Gesetzesberatung diskutiert werden. Hier sehe ich die Bundesregierung in der Pflicht.
Die Aufnahme des Berufsbildes der Bestatter und Bestatterinnen in die Handwerksrolle „Anlage A“ wird derzeit seitens der Handwerkskammern im Zuge der regelmäßigen Überprüfung ausgearbeitet und befindet sich somit im Verfahren.
Auf Bundesebene ist es in der Tat so, dass es sich um eine nicht-zulassungspflichtige Tätigkeit handelt.