Antwort 26.05.2025 von Alexander Dobrindt CSU
vielen Dank für Ihre Frage. Selbstverständlich stehen die von uns ergriffenen Maßnahmen an den deutschen Grenzen im Einklang mit geltenden Recht.

Pressebild: © Steffen Böttcher
vielen Dank für Ihre Frage. Selbstverständlich stehen die von uns ergriffenen Maßnahmen an den deutschen Grenzen im Einklang mit geltenden Recht.
"[...] Häusliche Gewalt stellt eine Kindeswohlgefährdung dar und ist daher zulasten des Gewalttäters im Sorge- und Umgangsrecht maßgeblich zu berücksichtigen."
Ich habe zur Thematik ausführlich öffentlich meine Einschätzung dargestellt
Zur Frage der Aufnahmeprogramme, Aufnahmezusagen und laufenden Einzelfallprüfungen habe ich hier ausführlich Stellung genommen: https://www.youtube.com/watch?v=nFI8sXnMfts