Frage von Mohammad-Yasin A. •

Werden Sie eine Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs umsetzen, wenn sich die fragliche Person in Deutschland befindet? (Artikel 59 des Römischen Statuts)

Artikel 59 des Römischen Statuts regelt, dass Vertragsstaaten des Internationalen Strafgerichtshofs (wie Deutschland) verpflichtet sind, Ersuchen über Festnahme von fraglichen Personen, zu denen ein Haftbefehl erlassen wurde, durch das sofortige Ergreifen von Maßnahmen nachzukommen.

Werden Sie als Innenminister ein solches Ersuchen über Festnahme seitens des IStGH an Deutschland umsetzen, unabhängig von der Personalie der fraglichen Person?

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Alexander Dobrindt
CSU