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Frage von Sara H. •

Inwiefern lässt sich Ihrer Meinung nach, eine Beendigung/Aussetzung freiwilliger Bundesaufnahmeprogramme (z.B. Afghanistan) mit bestehendem Asylrecht oder grundlegenden Menschenrechten, vereinbaren?

Das freiwillige Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan, ist ein "Versprechen", das die deutsche Bundesregierung verfolgten Menschen aus Afghanistan gegeben hat, nachdem man diese Menschen, die während der NATO Einsätze durch ihre Unterstützung und Mithilfe, ins Visier der Taliban geraten sind, bereits 2021, in einem von der Taliban regierten Land (eine Situation an dessen Entstehung DE nicht ganz unschuldig ist), im Stich gelassen hat. Dieses "Versprechen" beinhaltet u.a. die Aufnahme von bis zu 1.000 gefährdeten Personen PRO MONAT. Tatsächlich eingereist sind seitdem 1.262 (!!!) Personen (Stand: 25-03-2025, Quelle: Flüchtlingsrat Niedersachsen). Sie behaupten jedoch Deutschland wäre jetzt schon komplett überlastet und wollen weitere Einreisen stoppen/aussetzen!?! Bezieht das auch Personen mit ein, die seit Monaten in Pakistan ausharren, um das aufwendige Prüfungsverfahren, zu durchlaufen? Ist Afghanistan Ihrer Meinung nach ein "sicheres" Land, in das man Menschen einfach abschieben kann?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau H.

zur Frage der Aufnahmeprogramme, Aufnahmezusagen und laufenden Einzelfallprüfungen habe ich hier ausführlich Stellung genommen: https://www.youtube.com/watch?v=nFI8sXnMfts 

Mit freundlichen Grüßen 

Alexander Dobrindt  

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