Mit dem Gesetzgebungsverfahren zum Besoldungsrecht im Landtag ist für den Herbst zu rechnen.
Es ist aus unserer Sicht notwendig, dass die Landesregierung eine Perspektive für die weitere Anpassung der Beförderungsämter entwickelt. Die ist auch im Hinblick auf die Attraktivität und Anerkennung dieser verantwortungsvollen Aufgaben im Schulwesen von großer Bedeutung.
Sie sprechen ein Problem an, das viele Lehrkräfte beschäftigt, die sich erfolgreich auf eine Beförderungsstelle beworben und dafür zusätzliche Verantwortung übernommen haben.
Wer bereits über eine Revision, Bestenauslese und zusätzliche Verantwortung ein Beförderungsamt erreicht hat, darf dadurch nach unserer Auffassung nicht schlechtergestellt werden oder den Eindruck gewinnen, dass besonderes Engagement künftig „leerläuft“.
