Jochen Ott
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Frage von Tina M. •

Was geschieht mit denjenigen, die eine Revision durchgeführt haben, nach Bestenauslese ein Beförderungsamt A13 erhalten haben und beförderungswürdige Aufgaben übernehmen? (Lehrer:in, Realschule NRW)

Sehr geehrter Herr Ott,

Ich habe eine Frage zur zukünftigen Besoldung der Lehrkräfte Sekundarstufe 1 an Realschulen in NRW (in Bezug auf den Gesetzentwurf):

Früher A12 als Eingangsamt, ab 1.8.26 für alle A13.

Was geschieht mit denjenigen, die eine Revision durchgeführt haben, nach Bestenauslese ein Beförderungsamt auf A13 erhalten haben und beförderungswürdige Aufgaben übernehmen? Der Besoldungsabstand zu nichtbeförderten ist ab August 2026 nicht mehr vorhanden. Machen ab dann Sek1 -Beförderte die zusätzliche Mehrarbeit ohne monetären Ausgleich und ohne jegliche Entlastungsstunde?

Meine Beförderungsurkunde " Lehrerin A13" ist nun eigentlich aktuell nichts mehr wert. Womit kann ich rechnen? Zumal ich diese Stelle erst im März 2026 angetreten habe (dann hätte man sich die Ausschreibung und die damit verbundene Abreit/ Revision für Lehrer:in und Schulleitung auch sparen können).

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