Jochen Ott
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Frage von Tina M. •

Was geschieht mit denjenigen, die eine Revision durchgeführt haben, nach Bestenauslese ein Beförderungsamt A13 erhalten haben und beförderungswürdige Aufgaben übernehmen? (Lehrer:in, Realschule NRW)

Sehr geehrter Herr Ott,

Ich habe eine Frage zur zukünftigen Besoldung der Lehrkräfte Sekundarstufe 1 an Realschulen in NRW (in Bezug auf den Gesetzentwurf):

Früher A12 als Eingangsamt, ab 1.8.26 für alle A13.

Was geschieht mit denjenigen, die eine Revision durchgeführt haben, nach Bestenauslese ein Beförderungsamt auf A13 erhalten haben und beförderungswürdige Aufgaben übernehmen? Der Besoldungsabstand zu nichtbeförderten ist ab August 2026 nicht mehr vorhanden. Machen ab dann Sek1 -Beförderte die zusätzliche Mehrarbeit ohne monetären Ausgleich und ohne jegliche Entlastungsstunde?

Meine Beförderungsurkunde " Lehrerin A13" ist nun eigentlich aktuell nichts mehr wert. Womit kann ich rechnen? Zumal ich diese Stelle erst im März 2026 angetreten habe (dann hätte man sich die Ausschreibung und die damit verbundene Abreit/ Revision für Lehrer:in und Schulleitung auch sparen können).

Jochen Ott
Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau M.,

vielen Dank für Ihre Frage und bitte entschuldigen Sie meine späte Antwort an Sie. 

Sie sprechen ein Problem an, das viele Lehrkräfte beschäftigt, die sich erfolgreich auf eine Beförderungsstelle beworben und dafür zusätzliche Verantwortung übernommen haben. Mit der Anhebung der Eingangsbesoldung auf A13 für alle Lehrkräfte der Sekundarstufe I wird ein wichtiger Schritt hin zu mehr Besoldungsgerechtigkeit umgesetzt. Gleichzeitig entsteht aber die berechtigte Frage, wie künftig diejenigen berücksichtigt werden, die ihr Beförderungsamt nach einer Revision und im Rahmen der Bestenauslese erhalten haben und dauerhaft beförderungswürdige Aufgaben wahrnehmen. 

Aus meiner Sicht darf die Anhebung der Eingangsbesoldung nicht dazu führen, dass Beförderungsämter ihren Wert verlieren. Wer zusätzliche Verantwortung übernimmt und sich in einem Auswahlverfahren für eine Funktions- oder Beförderungsstelle durchgesetzt hat, muss auch künftig einen erkennbaren Unterschied gegenüber dem Eingangsamt erfahren. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Bereitschaft sinkt, solche Aufgaben zu übernehmen – zum Nachteil der Schulen insgesamt. 

Meine Fraktion und ich haben deshalb bereits mehrmals darauf hingewiesen, dass mit der Einführung von A13 für alle auch die Beförderungs- und Besoldungsstruktur weiterentwickelt werden muss. Bestehende Laufbahnen und Beförderungsmöglichkeiten müssen so angepasst werden, dass Verantwortung, Leistung und besondere Aufgaben weiterhin angemessen anerkannt werden. 

Einen entsprechenden Antrag haben wir im März in den Landtag eingebracht. Leider wurde dieser von den Regierungsfraktionen abgelehnt. Unabhängig davon werden wir uns weiterhin dafür einsetzen, dass die Beförderungsstruktur überarbeitet wird und Lehrkräfte, die nach dem Leistungsprinzip befördert wurden und zusätzliche Aufgaben übernehmen, auch künftig eine angemessene besoldungsrechtliche Anerkennung erhalten. 

Ihre Frage macht deutlich, dass hier Handlungsbedarf besteht. Gerade für Lehrkräfte, die erst kürzlich ein Beförderungsamt erreicht haben, muss eine verlässliche und faire Perspektive geschaffen werden. 

Mit freundlichen Grüßen

Jochen Ott

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