Fragen und Antworten
Ich selber bin zu keinem Zeitpunkt an dieser Entscheidung beteiligt gewesen.
Wer bereits über eine Revision, Bestenauslese und zusätzliche Verantwortung ein Beförderungsamt erreicht hat, darf dadurch nach unserer Auffassung nicht schlechtergestellt werden oder den Eindruck gewinnen, dass besonderes Engagement künftig „leerläuft“.
Die Landesregierung sollte das 2025-er BVerfG-Urteil zwar gründlich auswerten, aber dann zügig analog auf die Landesbeamten anwenden
Ukrainische Führerscheine dürfen in Deutschland grundsätzlich während des vorübergehenden Schutzes genutzt werden.

