
Die kürzliche Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz als in ihrer Gänze gesichert rechtsextrem und die Gefahr, die von einer antidemokratischen Partei ausgeht, gebieten den Einsatz aller vorhandenen rechtsstaatlichen Mittel, um alle Menschen in Deutschland, um unsere Gesellschaft und unsere Demokratie, vor diesen rechtsextremen Kräften zu schützen. Dementsprechend befürworte ich ein AFD Verbotsverfahren.





Für eine Überprüfung der AfD müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die der Verfassungsschutz entsprechend nachweisbar und gerichtsfest dokumentieren muss. Da haben wir als Parlamentarier nur wenig bis gar keine Einflussmöglichkeiten. Als Landtagsabgeordneter kann ich den Antrag im Bundestag auf ein AfD-Verbot vor dem Bundesverfassungsgericht nicht direkt unterstützen, da dies in die Zuständigkeit der Bundestagsabgeordneten fällt.