Halten Sie es für erforderlich zu klären, ob es Gespräche oder Einflussnahmen gab, und wären Sie bereit, dazu eine schriftliche Frage oder Kleine Anfrage zu unterstützen oder einzubringen?
Anfang Dezember 2025 reisten mehrere AfD-Bundestagsabgeordnete in die USA, u. a. nach New York und Washington, um politische Kontakte im Umfeld der US-Rechten zu pflegen. Die Reise und einzelne Veranstaltungen (z. B. New York Young Republican Club) wurden öffentlich berichtet; die Finanzierung erfolgte ganz oder teilweise aus parlamentarischen Mitteln. Bekannt ist auch, dass Bundeskanzler Merz im Mai/Juni 2025 parteiintern dazu anhielt, öffentlich nicht weiter über ein mögliches Parteiverbotsverfahren gegen die AfD zu sprechen. US-Regierungsvertreter erklärten, rechte Kräfte in Europa unterstützen zu wollen; Treffen mit AfD-Spitzenpersonal wurden dokumentiert. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage staatlicher Souveränität: Ob verfassungsrechtliche Fragen – insbesondere das Parteiverbotsverfahren – Gegenstand von Gesprächen mit US-Vertretern waren. Entscheidungen über Parteien müssen souverän und unabhängig getroffen werden.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Zu Ihrem Anliegen muss ich vorab darauf hinweisen, dass ich als Mitglied des Landtags grundsätzlich keine Möglichkeit habe, auf Informationen über Gespräche oder Aktivitäten von Bundestagsabgeordneten zuzugreifen. Die parlamentarische Kontrolle von Bundesvorgängen obliegt dem Deutschen Bundestag. Mit großer Sorge sehe ich, dass es eine Einflussnahme von außen auf politische Prozesse und Wahlen in Deutschland und Europa gibt.
Im Hinblick auf ein von Ihnen angesprochenes AfD-Verbotsverfahren verweise ich auf die von mir mitunterzeichnete „Berliner Erklärung für die Demokratie“ vom 2. Oktober 2025.
In dieser Erklärung betonen wir, dass die AfD laut Einschätzung von Verfassungsschutzämtern und Expert*innen die größte Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung darstellt. Wir fordern darin die unverzügliche Vorbereitung eines Verbotsverfahrens, um eine rechtsstaatlich einwandfreie und unabhängige Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht zu ermöglichen. Die Erklärung stellt zudem klar, dass die Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit ausschließlich dem Gericht obliegt, um politische Einflussnahme auszuschließen und die Integrität unserer Institutionen zu schützen.
Mit freundlichen Grüßen,
Ulf Prange

