Fragen und Antworten
Bei den von Ihnen angesprochenen Punkten handelt es sich um eine bundespolitische Fragestellung, die außerhalb meiner fachpolitischen und regionalen Zuständigkeit als hessischer Landespolitiker liegt.
Bitte sehen Sie es mir nach, dass ich zu den privaten Angelegenheiten anderer Personen keine Stellung nehme. Es steht mir nicht zu, die privaten Angelegenheiten anderer Personen zu bewerten. Dies gilt unabhängig davon, ob die betreffenden Personen öffentlich exponiert sind oder nicht.
Um die Hintergründe transparent zu machen, ist eine wichtige rechtliche Unterscheidung notwendig: In Deutschland entscheidet nicht die Politik über die Honorare, sondern die gesetzlich verankerte gemeinsame Selbstverwaltung aus Krankenkassen und Ärzteschaft im sogenannten Bewertungsausschuss.
Das Land Hessen stärkt den Katastrophenschutz seit vielen Jahren und baut ihn konsequent aus.

