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Bijan Kaffenberger
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Frage von Lily T. •

Gibt es eine systematische Diskriminierung von Nicht-EU Bürger bei Einbürgerungsprozess nach AGG?

RP Darmstadt gibt an, dass es keine Bevorzugung gibt, außer wenigen Ausnahmefällen, bei der Bearbeitung Einbürgungsanträge.

(https://rp-darmstadt.hessen.de/gesellschaft-und-integration/migration/einbuergerung)

Jedoch ist es so, dass Anträge z.B. aus dem Jahr 2025 und 2026 abschließend bearbeitet wurden sind, obwohl noch. ca 10000 Anträge aus dem Jahr 2023, und 8000 Anträge aus dem Jahr 2024 nicht abschließend bearbeitet wurde (https://fragdenstaat.de/anfrage/aktuelle-zahlen-zur-einbuergerungsantraegen-anfrage-1-quartal-2026/).

Ich bin z.B. Nicht-EU Bürger, qualifizierte Fachkraft (Deutscher Hochschulabschluss, alle formale Kritieren sind erfüllt) -> sehr einfacher Fall. Mein Einbürgerungsantrag aus 2.Quartal 2024 ist immer noch unbearbeitet und ohne Zahlungsaufforderung (bedeutet, der Antrag wurde noch nicht angefangen).

Corona sind schon mehrere Jahren her. Im Jahr 2024/2025 wurden 10 Angestellte neu eingestellt.

Ist es nicht eine (illegale) systematischer Rassismus?

Vielen Dank.

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