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§188 StGB gibt Politikern kein Sonderrecht: Er verschärft nur Strafen bei Diffamierung von Amts- und Mandatsträgern, um demokratische Arbeit zu schützen.
Nicht das Schutzgut auf Seiten des Opfers - die Ehre oder Persönlichkeit des Politikers - wird höher bewertet, sondern die Gefährdung, der die Person aufgrund ihrer Rolle in der Öffentlichkeit ausgesetzt wird. Zum Schutzgut der Vorschrift gehören außerdem zugleich unsere Demokratie und ihre Verfahren.
Die Diskussion über eine mögliche Absenkung der Strafmündigkeit von derzeit 14 auf 12 Jahre ist jedoch komplex und sollte sorgfältig geführt werden.
vielen Dank für Ihre Frage. Die brutale Attacke an der Berliner Grundschule war entsetzlich und es macht fassungslos, zu sehen, dass Gewaltkriminalität bereits bei so jungen Schülern vorkommt