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Frage von Eric C. •

Sollte nach dem Mordversuch durch einen 13-Jährigen an einer berliner Schule nicht die Strafmündigkeit auf 12 Jahre heruntergesetzt werden?

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Sehr geehrter Herr C.

der Mordversuch durch einen 13-jährigen Schüler in Berlin ist ein erschütterndes Ereignis, das verständlicherweise viele Menschen aufwühlt und die Frage nach Konsequenzen aufwirft. Die Diskussion über eine mögliche Absenkung der Strafmündigkeit von derzeit 14 auf 12 Jahre ist jedoch komplex und sollte sorgfältig geführt werden. 

Die Herabsetzung der Strafmündigkeit könnte zwar das Bedürfnis nach Gerechtigkeit und gesellschaftlicher Reaktion auf schwere Taten jüngerer Kinder bedienen. Allerdings zeigen wissenschaftliche Erkenntnisse, dass Kinder unter 14 Jahren in ihrer geistigen und moralischen Entwicklung meist noch nicht die Reife besitzen, um strafrechtlich voll verantwortlich gemacht zu werden. Statt härterer Strafen steht bei Kindern das Ziel der Erziehung, Unterstützung und Prävention im Vordergrund. 

Daher sollten wir nicht nur darüber nachdenken pauschal das Strafrecht zu verschärfen, sondern Maßnahmen ergreifen, um frühe Gewaltbereitschaft besser zu erkennen, Prävention an Schulen zu stärken und das Jugendhilfesystem gezielter auszubauen. Ein Einzelfall - so tragisch er sein mag - sollte nicht alleinige Grundlage für grundlegende gesetzliche Änderungen sein.

Mit  herzlichen Grüßen 

Carsten Müller

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