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Der Zeitraum zwischen der Veröffentlichung der Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses am 8. Juli und der Schlussabstimmung am 10. Juli isoliert betrachtet vermittelt nur vermeintlich den Eindruck eines sehr kurzen Verfahrens. Für die parlamentarische Beratung ist jedoch der gesamte Gesetzgebungsprozess maßgeblich.
Ganz grundsätzlich darf ich Ihnen aber versichern, dass mir Minderheitenrechte und demokratische Spielregeln sehr wichtig sind. Der Ausschuss hat sich Verfahrensregeln gegeben, an die ich mich halte.
Im parlamentarischen Verfahren sind Änderungen bis zuletzt üblich und verfahrensrechtlich vorgesehen. Und in der großen Mehrheit der Fälle haben die Abgeordneten ausreichend Zeit, um Vorlagen bewerten zu können. Auch deshalb würde ich eine starre Zwei‑Wochen‑Frist kritisch sehen, da diese notwendige Flexibilität kosten würde.