Was sagen Sie dazu, dass der Freistaat Bayern im Bundesrat verfassungswidrige Gesetzentwürfe unterstützt?
Man hört und sieht von Ihnen zwar nichts, aber Sie sind offiziell der Justizminister des Freistaats Bayern, deswegen richtet sich meine Frage an Sie. Der Bundesrat, darunter auch der Freistaat Bayern, stimmte kürzlich für einen neuen Absatz 4 des Volksverhetzungsparagrafen 130 des StGBs. Experten (darunter auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages) halten den Gesetzentwurf wegen Verletzung der Meinungsfreiheit für verfassungswidrig: https://www.lto.de/recht/meinung/m/bundesrat-straftatbestand-leugnung-existenzrecht-israel-verfassungswidrig
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte.
Über die Frage der Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes entscheidet allein das Bundesverfassungsgericht.
Zu dem von Ihnen erwähnten Gesetzentwurf liegen auch abweichende verfassungsrechtliche Einschätzungen vor (siehe namentlich die Stellungnahme des Verfassungsrechtlers Prof. Dr. Dr. Ino Augsberg, in FAZ Einspruch exklusiv vom 19. Mai 2026: Wer Israels Existenzrecht leugnet, darf bestraft werden). Das Gesetzgebungsverfahren im Deutschen Bundestag ist nunmehr der richtige Ort, die Vorlage des Bundesrates weiter zu diskutieren und die verfassungsrechtlichen Fragen zu vertiefen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Georg Eisenreich, MdL

