Stand zum Gesetzentwurf zur amtsangemessenen Alimentation beim Bund?
Sehr geehrte Frau Ludwig,
laut dbb beamtenbund und tarifunion wurde der Gesetzentwurf zur amtsangemessenen Alimentation nun "auf die lange Bank geschoben".
Die Ankündigung von Herrn Dobrindt, zeitnah einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen, erfolgte vor einem halben Jahr.
Was sind die Gründe für die bisher vergangene Zeit und die weitere Aufschiebung? Und wann kann hier mit einer abschließenden Entscheidung gerechnet werden?
Mittlerweile steigen Lebenshaltungskosten, Mieten und Versicherungsbeiträge. Nicht jeder erhält Bezüge aus gD und hD.
Die Bundesländer haben die Anpassungen größtenteils schon vorgenommen.
Zudem stellt sich bei einer weiteren Kollegin die Frage, inwieweit sich der Wegfall der Stufe 1 bei Neuverbeamtung (zum Ende des Jahres) auswirkt, wenn das entsprechende Gesetz noch immer nicht in Kraft getreten ist?
Ich wäre Ihnen für eine Rückmeldung zu meinen Fragen sehr dankbar.
Sehr geehrte Frau H.,
das BMI hat am 14. April 2026 den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung, zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Bundesalimentationsgesetz - BAlimentG) in die Ressortabstimmung gegeben und parallel die Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften nach § 118 Bundesbeamtengesetz beteiligt. Die Ressortabstimmung zu dem komplexen Vorhaben dauert aktuell noch an.
Zu Ihrer Frage nach dem Wegfall der Stufe 1 und den Auswirkungen auf eine Verbeamtung verweise ich auf die bestehende und nach wie vor gültige Rechtslage, wonach die Stufe 1 noch Bestandteil der Grundgehaltstabelle ist. Über eine Änderung dieser Rechtslage müsste durch den Gesetzgeber im parlamentarischen Verfahren entschieden werden.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Ludwig

