Frage von Christian Alexander T. • 10.12.2019

Antwort ausstehend von Ralf Stegner SPD
Antwort: Distanziert.
Viele Grüße sendet
Stephan Brandner
(...) Artikel 146 des Grundgesetzes bringt das Selbstbestimmungsrecht des Volkes zum Ausdruck. Eine politisch-praktische Bedeutung sehe ich heute nicht. (...)
(...) Artikel 146 GG wurde nach dem Einigungsvertrag von 1990 neu formuliert. Ich sehe derzeit keinen Grund, den Artikel zu ändern oder abzuschaffen. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich stehe für die Bewahrung des Grundgesetzes als Verfassungsgrundlage. (...)
(...) Über den Artikel 146 GG gibt es unter Staatsrechtlern seit vielen Jahren eine Diskussion über die Bedeutung des Artikels. Einige vertreten die Auffassung, das Grundgesetz sei die Verfassung, der Artikel damit bedeutungslos. (...)