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dass die AfD-Fraktion Hannes Gnauck im Wissen um seine Einstufung durch den Militärischen Abschirmdienst als Extremist in den Verteidigungsausschuss schickt, ist eine Verhöhnung des Ausschusses.
Der angesprochene AfD-Abgeordnete wurde nicht zum Vorsitzenden des entsprechenden Ausschusses gewählt.
Daraus folgt in parlamentarischer Tradition, dass alle Fraktionen gemäß ihrer Größe ein Vorschlagsrecht für den Vorsitz der jeweiligen Ausschüsse haben.
Wir machen uns die Entscheidung nicht leicht, wägen ab und haben schon früh auf eine Gewissensentscheidung im Deutschen Bundestag gedrängt. Das als rechtspopulistisch zu diffamieren, ist unredlich und mit Blick auf den gesellschaftlichen Diskurs fahrlässig.