Antwort 03.06.2022 von Christian Lindner FDP
(...) die Details hierzu können Sie gerne hier nachlesen: https://www.bundestag.de/abgeordnete/mdb_diaeten/1334e-260800
(...) die Details hierzu können Sie gerne hier nachlesen: https://www.bundestag.de/abgeordnete/mdb_diaeten/1334e-260800
Ja, ein Abgeordneter behält den Anspruch auf Altersversorgung nach §11 Abgeordnetengesetz RLP, auch wenn er vor Inanspruchnahme in den Bundestag oder ins Europaparlament usw. wechselt.
Die Frage ist beantwortet.
Würde ich nebenbei noch anderweitig berufstätig sein, könnte ich mich nicht mit aller Kraft im die Vertretung der Bürger im Parlament kümmern.
Eine wahrscheinliche Vergrößerung des Bundestages nach der kommenden Wahl sehen wir mit großer Sorge. Wir haben immer wieder Verbesserungen im Wahlrecht angemahnt, allerdings hat die Große Koalition aus Union und SPD diese Wahlrechtsreform immer wieder verschleppt.