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Zum Thema Diäten, Pauschalen, Netto-Einkommen, Parteiabgaben, sowie Arbeitspensum habe ich an ein funk-Format namens „die.da.oben“ ein langes Interview gegeben, das viele Hintergründe und konkrete Zahlen beleuchtet. Das entstandene Video könnte ihre Frage(n) an den Sachverhalt beantworten:
Ich erhalte die Aufwandsentschädigungen, die für alle Bundestagsabgeordneten festgeschrieben sind und die alle Bundestagsabgeordneten fraktionsübergreifend erhalten.
(...) die Details hierzu können Sie gerne hier nachlesen: https://www.bundestag.de/abgeordnete/mdb_diaeten/1334e-260800
Ja, ein Abgeordneter behält den Anspruch auf Altersversorgung nach §11 Abgeordnetengesetz RLP, auch wenn er vor Inanspruchnahme in den Bundestag oder ins Europaparlament usw. wechselt.
Die Frage ist beantwortet.
Würde ich nebenbei noch anderweitig berufstätig sein, könnte ich mich nicht mit aller Kraft im die Vertretung der Bürger im Parlament kümmern.