Entsprechend wird es meiner Kenntnis nach auch keine Änderungen zu der jetzigen Regelung geben:
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Für mich ist klar, dass diese Partei sich außerhalb des demokratischen Spektrums bewegt und eine massive Belastung für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung darstellt.
Aktuell würde aus meiner Sicht die Einleitung eines Parteienverbotsverfahrens nach § 21 GG trotz einiger Anhaltspunkte für das Vorhandensein verfassungsfeindlicher Tendenzen in Teilen dieser Partei nicht zielführend sein.
Wir Grüne finden es problematisch, dass viele sozialpolitische Bereiche (in denen vermehrt Frauen arbeiten) von den Haushaltskürzungen betroffen sind.
Deshalb braucht es flächendeckende Tarifverträge, die mit deutlich besserer Bezahlung sozialer Arbeit einhergehen.
Zur Verbesserung der Position von Frauen und des Schutzes von Eltern werden wir außerdem die Brückenteilzeit reformieren und mehr Menschen passgenaue Arbeitszeiten und eine Rückkehr auf ihre ursprüngliche Stundenzahl ermöglichen, sowie erstmals einen Kündigungsschutz nach der Elternzeit einführen und Müttern und Vätern so mehr Schutz und Sicherheit beim Wiedereinstieg in den Job geben.