Antwort 04.11.2026 von Georg Kippels CDU
Für weitere Informationen möchte ich Sie bitten, sich dorthin zu wenden. Herzlichen Dank.
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Amtliche Internetseiten müssen daher nicht zwingend an erster Stelle der Suchergebnisse erscheinen. Private Anbieter dürfen kostenpflichtige Dienstleistungen vermitteln, sofern sie die gesetzlichen Vorgaben einhalten.