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Michael Breilmann
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Frage von Margarete P. •

Halten Sie Verbraucher in Hinsicht auf Internet-Angebote ausreichend geschützt? Gibt es keinerlei Vorgaben, wieviel gesponserte Seiten vor dem eigentlichen Anbieter erscheinen dürfen?

Vielen Dank für Ihre Antwort vom 15.10.26. Allerdings erscheint mir diese im Hinblick auf Verbraucherschutz nicht hilfreich. Es sind nicht alle akademisch oder juristigsch gebildet. Die von mir als Beispiel genannte Internetseite der grundbuchplattform.de hat inzwischen ihre Seite nahezu komplett umgestaltet (Stand 13.10.26) im Vergleich zum Stand vom 02.10.26. Natürlich schaue ich nicht jeden Tag auf diese Seite bzw. nun gar nicht mehr und kann nicht sagen, ob diese wieder "umgestaltet" worden ist.Sind Sie nicht der Auffassung, dass sogenannte Angebote, die komplett überflüssig sind und gar nicht genützt werden würden, wenn bei Suchanfragen an erster Stelle die zuständige amtliche Seite mit entsprechenden Hinweisen erscheinen würde? Und wäre dies nicht im Sinne von uns Verbrauchern? Ich stelle diese Frage an Sie als Ausschussmitglied für Recht und Verbraucherschutz.

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