Frage von Robert B. • 04.12.2023

Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil Neuland betreten.
Wie ich Ihnen bereits in meiner Antwort vom 2. Februar 2024 erläutert habe, können Menschen, die in Not geraten sind und laufende Kosten nicht bezahlen können, Leistungen der sozialen Sicherung wie Bürgergeld oder Wohngeld beantragen.
Jeder fertige Gesetzentwurf muss selbstverständlich hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit geprüft werden, das gilt auch für das Bundesbesoldungs- und –versorgungsangemessenheitsgesetz