
Antwort ausstehend von Cornelia Seibeld CDU

Menschen, die nach Aufnahme durch ein Landesaufnahmeprogramm in Deutschland heimisch geworden sind und sich für die Beantragung der deutschen Staatsangehörigkeit entscheiden, brauchen also nicht mehr vorab eine Niederlassungserlaubnis beantragen.
Die Sanktionen bleiben so lange bestehen, bis dieser völkerrechtswidrigen Angriffskrieg beendet ist.
Wir brauchen unbedingt eine baldige, tragfähige Perspektive für Frieden in der Ukraine, dafür war die Friedenskonferenz zum Frieden in der Schweiz im Juni 2024 ein wichtiger Schritt.