Unabhängig von der Aussetzung der Wehrpflicht stehe ich voll und ganz hinter dem Recht, den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes zu verweigern. In diesem Zusammenhang möchte ich klarstellen, dass ich mich auch nicht etwa für eine Abschiebung der ukrainischen Wehrpflichtigen ausgesprochen habe.
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Antwort 15.07.2024 von Joachim Herrmann CSU
Antwort ausstehend von Sahra Wagenknecht BSW
Antwort 07.07.2024 von Hubertus Heil SPD
Angelegenheiten, die die gesetzliche Krankenversicherung betreffen, fallen nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Arbeits- und Sozialminister, sondern hierfür ist das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zuständig.
Antwort ausstehend von Olaf Scholz SPD
Antwort 18.06.2024 von Hakan Demir SPD
In den aktuellen Anwendungshinweisen des BMI ist jede Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz anrechenbar.
Antwort 05.07.2024 von Hubertus Heil SPD
Die Verpflichtung, eine Betriebsrente zu zahlen, wäre jedoch eine erhebliche zusätzliche finanzielle Belastung der Unternehmen, die wirtschaftliche Folgen hätte, bis hin zu möglichen Kündigungen. Deshalb sollte es grundsätzlich dabeibleiben: Ob und in welcher Höhe eine Betriebsrente gezahlt wird, ist Teil der freiwilligen arbeitsrechtlichen Vereinbarungen.