(...) bei der Musterfeststellungsklage geht es vor allem um Fälle, in denen viele Menschen merken: Das ist jetzt nicht in Ordnung gewesen, da bin ich über den Tisch gezogen worden. Aber es ist mir den Auf-wand nicht wert, oder es für mich alleine zu kompliziert, dagegen vorzugehen; etwa bei versteckten Kosten bei Buchungen. (...)
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(...) Vor zwei Jahren wurde die Datenschutzgrundverordnung erlassen. Es gab also eine lange Vorbereitungszeit. (...)
(...) November in Kraft treten. Damit stellen wir sicher, dass auch die Geschädigten des VW-Diesel-Skandals ihre Ansprüche noch auf diesem Weg geltend machen können. Wir schätzen, dass mit der geplanten Einführung der Musterfeststellungsklage rund zwei Millionen Kfz-Besitzer gegen VW klagen können. (...)
(...) Die Lösung des Problems der Stickoxide-Grenzwertüberschreitung in deutschen Städten darf nicht auf Steuerzahler oder die betroffenen Autofahrer abgewälzt werden. Bei den Diesel-Nachrüstungen ist in erster Linie nach wie vor die Autoindustrie in der Pflicht. Wer mit Schummel-Software die Verbraucher getäuscht hat, muss den Schaden auch wiedergutmachen und auf eigene Kosten nachrüsten. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Mail. Bitte senden Sie Ihre Anfrage nach Frau Klöckners möglicher Vereidigung doch noch einmal ans zuständige Bundeslandwirtschaftsministerium. (...)