wir haben einen Verfassungsauftrag zur Ablösung der Staatsleistungen. Dem stellen wir uns. Die sogenannten „Staatsleistungen“ sind entstanden, weil Teile der Kirchengüter 1803 enteignet wurden. Deshalb haben die Kirchen einen Anspruch auf die Zahlungen des Staates – genauer: der Länder.
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vielen Dank für Ihre Frage. Leider kann ich Ihnen dazu keine abschließende Antwort geben, da sich sowohl bis zum Kabinettbeschluss als auch im parlamentarischen Verfahren Änderungen ergeben können.
Der im Internet veröffentlichte Referentenentwurf des BMI zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung vom 16.01.2023 wird derzeit weiterhin fortgeschrieben und zwischen den Bundesressorts abgestimmt
Die Besoldung der Beamtinnen und Beamten und damit auch der Richterinnen und Richter hat in Bayern in den letzten Jahren keine Nullrunden durchlaufen, sondern wurde von 2013 – 2022 in jedem Jahr mit Ausnahme von 2021 (hier 1,4 %) um mindestens 2 % und teilweise über 3% erhöht.
Mit einer bedingungslosen Mehreinnahme könnte das Land Hessen viele wichtige Projekte unterstützen.