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Johann Saathoff
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Frage von Marten W. •

Wird die Frist für Beamte, die am 30.06.2023 einen Familienzuschlag der Stufe 1 erhalten haben im Referentenentwurf des BBVAngG vom 16.01.2023 noch angepasst, wenn der Entwurf final umgesetzt wird?

Sehr geehrter Herr Saathoff,

meine Partnerin und ich wollen voraussichtlich nächstes Jahr heiraten. Vor dem Hintergrund des Referentenentwurfs stellt sich für uns nun die Frage, ob es Sinn macht, dieses Jahr schon zu heiraten, um den Familienzuschlag der Stufe 1 noch zu erhalten? In diesem Zuge habe ich gelesen, dass bereits bewilligte Zuschläge einen Bestandsschutz genießen. Wie sehen Sie das?

Vielen Dank.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Frage. Leider kann ich Ihnen dazu keine abschließende Antwort geben, da sich sowohl bis zum Kabinettbeschluss als auch im parlamentarischen Verfahren Änderungen ergeben können.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Saathoff

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