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Die Bundesregierung setzt sich pausenlos dafür ein, die Aufmerksamkeit auf die katastrophale Lage für Migrant:innen in Libyen zu lenken. Deshalb war bei der Mandatierung von der Mission EUNAVFOR MED IRINI auch wichtig, dass die Bundeswehr nicht mit der libyschen Küstenwache zusammenarbeitet, der immer wieder Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen werden und, dass für den IRINI Einsatz die Verpflichtung gilt, Menschen in Seenot Hilfe zu gewährleisten.

Libyen würde nicht annähernd die menschenrechtlichen Anforderungen auch der neuen Regeln in der Asylverfahrensverordnung (und auch nicht die Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention) erfüllen.

Es wurden verschiedene Maßnahmen zur Optimierung der Identitätsprüfung angestoßen und umgesetzt.

