bisher haben lediglich Bundesbeamte die Prämie bekommen, da das diesjährige Tarifergebnis des TVöD des Bundes bereits auf sie übertragen worden ist.
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Sobald sie in Elternzeit gehen, beziehen Mütter oder Väter kein Entgelt vom Arbeitgeber, sondern einen Entgeltersatz.
Bei der Inflationsausgleichsprämie handelt es sich um eine rein freiwillige Leistung des Arbeitgebers.
Für uns hat die Einführung der Pauschalen Beihilfe weiterhin hohe Priorität. Gemeinsam mit der SPD haben wir uns in unserem Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Wahlfreiheit für Beamt*innen in dieser Wahlperiode einzuführen.
Sobald sie in Elternzeit gehen, beziehen Mütter oder Väter kein Entgelt vom Arbeitgeber, sondern einen Entgeltersatz.
Heute kann ich Ihnen mitteilen, dass das Projekt pauschale Beihilfe inzwischen als Gestzentwurf in den Landtag eingebracht wurde und sich aktuell in der Beratung im Ausschuß befindet. Vom Zeitplan er wollen wir das Gesetz zur pauschalen Beihilfe zum 1.1.2024 in Kraft treten lassen.