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Diese sind jedoch sehr speziell und müssen individuell gesehen und behandelt werden. Falls sich die anderen Fragen auf die Einführung des neuen Orts- und Familienzuschlags bezieht, teilen Sie mir dies bitte mit.
Tatsächlich gab es keine Verdopplung des Gehaltes der Vorstände, auch nicht des Vorstandsvorsitzenden.
Gegen die Zuständigkeit der Länder für den ÖPNV sowie Umfang und Qualität der Verkehrsangebote, aber auch dessen Barrierefreiheit, ist nichts einzuwenden.
Die konkrete Ausgestaltung der Bezahlkarte obliegt aber den Ländern und das wird auch so bleiben.